Rechtsprechung
BVerwG, 08.06.1962 - VIII C 128.60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.1960 - II A 1028/59
- BVerwG, 08.06.1962 - VIII C 128.60
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 16.11.1961 - IV ER 403.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.06.1962 - VIII C 128.60
Ein etwaiges Verschulden seines Prozeßbevollmächtigten ist dem Kläger zuzurechnen(Beschluß vom 16. November 1961 - BVerwG IV ER 403.61 -, JR 1962 S. 70). - BVerwG, 29.01.1962 - II C 83.60
Unzulässigkeit der Umdeutung einer von einem Rechtsanwalt eingelegten Revision in …
Auszug aus BVerwG, 08.06.1962 - VIII C 128.60
Eine Rechtsmittelerklärung, die von einem Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten abgegeben wird, ist einer solchen Umdeutung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich unzugänglich(Beschluß vom 29. Januar 1962 - BVerwG II C 83.60 -, NJW 1962 S. 883). - BVerwG, 03.01.1961 - VIII CB 130.60
Auszug aus BVerwG, 08.06.1962 - VIII C 128.60
Sofern also ein durch Irrtum verursachtes Versäumnis des Prozeßbevollmächtigten bei der Einlegung des Rechtsmittels vorliegen sollte, wäre dieses nicht unverschuldet (vgl. denBeschluß vom 3. Januar 1961 - BVerwG VIII CB 130.60 -).
- BVerwG, 02.07.1968 - IV CB 29.68
Fehlende Begründung der Urteilsgründe durch das Flurbereinigungsgericht
Die Verletzung der Sachaufklärung gehört nicht zu den in § 133 Nr. 1 bis 5 VwGO abschließend aufgeführten wesentlichen Mängeln des Verfahrens, bei deren Vorliegen es einer Zulassung zur Einlegung der Revision nicht bedarf (vgl. Beschluß vom 8. Juni 1962 - BVerwG VIII C 128.60 -). - BVerwG, 02.07.1968 - IV C B 29.68 Die Verletzung der Sachaufklärung gehört nicht zu den in § 133 Nr. 1 bis 5 VwGO abschließend aufgeführten wesentlichen Mängeln des Verfahrens, bei deren Vorliegen es einer Zulassung zur Einlegung der Revision nicht bedarf (vgl. Beschluß vom 8. Juni 1962 - BVerwG VIII C 128.60).
- BVerwG, 21.07.1964 - I CB 9.63
Strafrechtliche Verurteilung eines Arztes wegen eines Verbrechens der …
Weder die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs noch die Rüge der Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung gehören zu den in § 133 Nrn. 1 bis 5 VwGO abschließend aufgeführten wesentlichen Mängeln des Verfahrens, bei deren Vorliegen es einer Zulassung zur Einlegung der Revision ausnahmsweise nicht bedarf (Beschlüsse des VII. Senats vom 31. August 1962 [DÖV 1963 S. 480 = DVBl. 1963 S. 248 = MDR 1963 S. 74] und des VIII. Senats vom 8. Juni 1962 - BVerwG VIII C 128.60 -).